Siehe auch: Austausch von Vorsorgedaten
Überblick
Mit diesem Verfahren können Versicherte aus ihrem Versichertenportal Vorsorgedaten (Schema: psmicro) direkt einem Vorsorgedashboard übergeben.
Die nachstehende Grafik visualisiert das Verfahren.

- Die versicherte Person meldet sich in ihrem Versichertenportal (z.B. MyPK, connect) an.
- Die Pensionskasse kann mit einem Anbieter von Vorsorgedashboards einen Vertrag abschliessen und den Direktaufruf für seine Versicherten freischalten.
- Mit einem Klick auf den Link «Vorsorgedashboard» aufrufen gelangt der Versicherte in das Vorsorgedashboard. Dabei werden Vorsorgedaten gemäss dem Schema psmicro übergeben.
- Im Vorsorgedashboard sieht die versicherte Person ihre Vorsorgedaten. Sie kann diese Daten dann mit weiteren Informationen wie z.B. Anzahl Kinder ergänzen und/oder auch Vorsorgeausweise vom Lebenspartner oder von weiteren Vorsorgekonti hochladen und gelangt so zu einer ersten groben Vorsorgeanalyse.
Anbieter und Nutzer
Datenschutz
Vertrag zwischen Pensionskasse und dem Anbieter des Vorsorgedashboards
Die Pensionskasse muss die Sorgfaltspflichten gemäss Art. 51b Abs. 2 BVG, der Schweigepflicht, dem Amtsgeheimnis und dem Datenschutzrecht wahrnehmen und die Einhaltung der Informationssicherheits- und Datenschutzbestimmungen des Anbieters überprüfen. Ein Vorschlag für eine vertragliche Abmachung findet sich in der Aktennotiz Vorsorgedashboard von IT & Law vom 9.3.2026.
Einwilligung der versicherten Person für die Übermittlung von Vorsorgedaten
Die übertragenen Daten sind im Schema psmicro definiert. Da hier keine personenbezogenen enthalten sind, genügt eine formlose Einwilligung der versicherten Person. Siehe auch Aktennotiz Vorsorgedashboard von IT & Law vom 9.3.2026.