Inhalte digVA (QR-Code Fz)

Siehe auch: Austausch von Vorsorgedaten

 

Die verbindliche Feldliste für den digVA Vested Benefit ist im GitHub-SFTI-Schema «Vested Benefit Statement Compact» (Vbsc.yaml) Version 4 definiert. Dieses Dokument bietet einen Auszug für interessierte Fachpersonen und Datenschutzfachleute.

  • ts: Erstellungsdatum und -zeit des digVA Vested Benefit
  • rd: Stichtag des digVA Vested Benefit (Referenzdatum des Auszugs)
  • pi: Technischer Identifikator der versicherten Person bei der Freizügigkeitsstiftung
  • ppn: Name der Freizügigkeitsstiftung / des Anbieters
  • pn: Produktname (z. B. «Freizügigkeitskonto»)
  • ai: Eindeutige Kontoidentifikation – wenn vorhanden IBAN gemäss ISO 13616, sonst Policen- oder Vertragsnummer
  • ayd: Kapitalentwicklung vom 1. Januar des laufenden Jahres bis zum Stichtag
    • cg: Total Kapitalgewinne bzw. -verluste aus Anlagen
    • fe: Total Verwaltungs- und Vermögensverwaltungsgebühren
    • ic: Total Zinsgutschriften
    • de: Total Einzahlungen / Einlagen
    • wi: Total Bezüge / Auszahlungen
  • pyd: Kapitalentwicklung für das gesamte Vorjahr (gleiche Unterfelder wie ayd)
  • rc: Freizügigkeitskapital
    • cb: Aktueller Kapitalstand per Stichtag
    • cbpy: Kapitalstand per 31.12. des Vorjahres
    • bvg: BVG-Anteil als absoluter Betrag
    • inv: Aktuell investierter Anteil in Prozent; die Differenz auf 100 % entspricht dem Cash- bzw. Liquiditätsanteil
  • hoaw: Verfügbarer Betrag für einen Vorbezug zur Wohneigentumsförderung – ab Alter 50 sind die gesetzlichen Einschränkungen bereits berücksichtigt
  • p3y: Einkaufstätigkeit der letzten 3 Jahre
    • s: Kumulierter Einkaufsbetrag der letzten 3 Jahre (basierend auf den bei diesem Anbieter verfügbaren Informationen)
    • d: Datum des letzten Einkaufs innerhalb der letzten 3 Jahre
  • bch: Hinweis, ob eine Begünstigtenänderung erfolgt ist
  • plg: Höhe des verpfändeten Kapitals
  • wef: Bereits bezogener Betrag für die Wohneigentumsförderung (WEF)
  • div: Bereits bezogener Betrag im Rahmen eines Vorsorgeausgleichs nach Scheidung